Zahlreiche deutsche Städte haben Umweltzonen eingerichtet oder angekündigt, um die Schadstoffbelastung in ihren Innenstädten zu senken. Fahrzeuge mit besonders schlechten Abgaswerten, wie ältere Dieselfahrzeuge ohne Partikelminderungssystem (Partikelfilter) und Fahrzeuge mit Otto-Motor ohne anspruchsvolle Abgasreinigung (geregelten Katalysator), dürfen nicht in die Umweltzonen fahren.
Die Kennzeichnung der mit Feinstaub belasteten Gebiete erfolgt mit dem Verkehrszeichen „Umweltzone“. Ein Zusatzzeichen regelt, welche Fahrzeuge mit welchen Plaketten in der Umweltzone fahren dürfen.
Das Fahrverbot galt anfangs nur für Fahrzeuge ohne Plakette oder mit roter Plakette. Mittlerweile dürfen nur noch schadstoffarme Fahrzeuge oder Kraftfahrzeuge (KFZ) mit Sonderrechten in die ausgezeichneten Zonen fahren.
Ohne gültige Feinstaubplakette oder Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, die seit dem 1. Mai 2014 mit 80 € Bußgeld geahndet wird.