Eine grüne Emissionsplakette erhalten folgende Fahrzeuge:

  • Alle LPG-, Erdgas-, Wasserstoff-, Elektro- und Hybridfahrzeuge

 

  • PKW, Wohnmobile <= 2,8 t:
    1. Benzin: Euro 1 – 6 ab 01.01.1993
    2. Diesel:
      • Euro 4 – 6 ab 01.01.2006
      • Euro 3 mit Partikelfilter* ab 01.01.2001

 

  • Leichte Nutzfahrzeuge <= 3,5 t
    1. Benzin: Euro 1 – 6 ab 01.01.1993
    2. Diesel:
      • Euro 4 – 6 ab 01.10.2006
      • Euro 3 mit Partikelfilter* ab 01.10.2001

 

  • Bus, LKW > 3,5 t, Wohnmobil > 2,8 t
    1. Diesel
      • Euro 4 – 6 ab 01.10.2006
      • Euro 3 mit Partikelfilter* ab 01.10.2001

 

*Bitte lassen Sie uns den offiziellen Nachweis des verbauten Partikelfilters im entsprechenden Fahrzeug zukommen, sollte dies laut den oben gelisteten Punkten notwendig sein.



Von der Umweltplakettenpflicht ausgenommen sind die folgenden Fahrzeuge:


  • Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller
  • Quads oder Trikes die als Motorrad geschlüsselt sind
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter "07-Nummer
  • Kraftfahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Markenzeichen-Eintragung „aG“, „H“, oder „Bl“ haben.

 

Auch Elektrofahrzeuge benötigen eine Emissionsplakette.

Anhänger und Wohnanhänger benötigen keine Emissionsplakette.