Die Klebe-Vignette (Österreich und Schweiz) ist – nach vollständigem Ablösen von der Trägerfolie – unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sichtbar und kontrollierbar ist (z.B. kein Aufkleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen). Das Aufkleben der Vignette auf der Seitenscheibe ist nicht zulässig. Zur Anbringung nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe, Klebestreifen etc. Eine derartige Manipulation verwirkt den Nachweis einer ordnungsgemäßen Mautentrichtung. Die Vignette ist nur durch die korrekte Anbringung gültig, bei inkorrekter Anbringung ist mit einer hohen Strafe zu rechnen.

 

Bei einspurigen Fahrzeugen ist die Vignette gut sichtbar auf einem möglichst ebenen und nicht auswechselbaren Bestandteil (z.B. Gabelholm oder Tank) direkt aufzukleben. Beim Aufkleben ist unbedingt darauf zu achten, dass der Untergrund sauber ist (Staub, Öl-, Wachsreste und dergleichen unbedingt vor dem Aufkleben entfernen). Das gleiche gilt für Schweizer Vignetten, die an Anhängern befestigt werden müssen. (PKW-Anhänger und Motorrad-Beiwagen benötigen in Österreich keine zusätzliche Vignette!)