Hier finden Sie Informationen über die Vignettenpflicht in den Ländern Österreich und Schweiz:



Österreich

 

Alle Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t sind auf mautpflichtigen Straßen in Österreich dazu verpflichtet, eine Vignette ordnungsgemäß (hier finden Sie mehr Informationen zur Anbringung) am Fahrzeug befestigt zu haben.


Alle Fahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von 3,5t überschreiten, benötigen in Österreich ein Gerät zur automatischen Mauterfassung, das Sie z. B. bei der ASIFNAG erwerben können.


Alle Anhänger, die von einem Kraftfahrzeug mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t gezogen werden (auch Beiwagen an Motorrädern), benötigen weder eine zusätzliche Vignette noch ein Mautgerät in Österreich. Eine gültige, ordnungsgemäß angebrachte Vignette am Zugfahrzeug ist ausreichend.



Schweiz

 

Alle Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t sind auf mautpflichtigen Straßen in der Schweiz dazu verpflichtet, eine Vignette ordnungsgemäß (Infos zur Anbringung finden Sie hier) am Fahrzeug befestigt zu haben.


Für alle Fahrzeuge und Anhänger, die jeweils ein Gewicht von 3,5 t überschreiten, ist die Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.


Anhänger bis einschließlich 3,5 t, welche von einem vignettenpflichtigen Kraftfahrzeug gezogen werden, brauchen eine eigene Vignette.