Unsere Mautboxen können auch mit Mietwagen genutzt werden. Bitte geben Sie bei der Bestellung unbedingt zunächst das Kennzeichen Ihres privaten Fahrzeugs oder das eines Bekannten an, dessen Auto sich derzeit nicht im Reiseland befindet. Bei Erhalt des Mietwagens muss das Kennzeichen über unser Portal geändert werden. 


Ein Kennzeichenwechsel ist bei den Mautboxen zwingend notwendig und vorgeschrieben. Bitte führen Sie die Änderung des Kennzeichens unbedingt erst ab Erhalt des Mietwagens durch und melden Sie die Mautbox baldmöglichst nach Rückgabe des Mietwagens auf Ihr privates Fahrzeug um, um zu verhindern, dass Fahrten des Vor- oder Nachmieters abgerechnet werden können. Falls Fahrten des Vor- oder Nachmieter auf Ihre Mautbox generiert werden, da das Kennzeichen zu früh oder zu spät gewechselt wurde, können diese nicht reklamiert werden. 


Außerdem weisen wir darauf hin, dass einige Geräte nur mit bestimmten Fahrzeugklassen funktionieren, so etwa unsere Geräte für Frankreich (TIS-PL und Liber-t) und auch bei unseren ViaVerde Boxen für Portugal gibt es verschiedene Geräteklassen für die entsprechenden Fahrzeuge.

Für unsere AutoPass Boxen für Skandinavien, welche Sie bis 2021 über uns erwerben konnten, ist kein Kennzeichenwechsel mehr möglich


Achtung: Einige Fahrzeugvermietungen stellen in ihren Fahrzeugen bereits Geräte zur automatischen Mauterfassung zur Verfügung. Daher empfehlen wir hierbei, sich vor der Bestellung zu informieren. 

Sollten Sie erst vor Ort herausfinden, dass sich im Mietauto eine Mautbox befindet, wickeln Sie bitte unbedingt eines der Geräte in Alufolie ein oder führen es nicht mit. Für Doppelbuchungen können wir in solchen Fällen nicht aufkommen und diese können ebenfalls nicht reklamiert werden.