Die Maut ist als Grundstücksleistung definiert und gilt daher nicht als verlagerbare Ware bzw. Dienstleistung. Somit ist eine Reverse Charge laut EU-Steuerdirektive hier nicht anzuwenden, selbst wenn Sie eine UID-Nummer haben.


Wir sind vom jeweiligen Steuerrecht des Mautbetreibers verpflichtet, die Umsatzsteuer auf allen unseren Rechnungen auszuweisen, auch wenn sich der (Geschäfts-)Kunde innerhalb der EU befindet.