Für PKW mit Anhänger oder Wohnwagen ist das Gesamtgewicht des PKWs als Zugfahrzeug für die Bestimmung der Vignette relevant.
Wird für das Zugfahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschritten, so bedarf es nur einer PKW-Vignette.
Geändert am: Do, 29 Aug, 2024 um 11:51 VORMITTAGS
Für PKW mit Anhänger oder Wohnwagen ist das Gesamtgewicht des PKWs als Zugfahrzeug für die Bestimmung der Vignette relevant.
Wird für das Zugfahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschritten, so bedarf es nur einer PKW-Vignette.
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