In Österreich besteht eine Vignettenpflicht für Autobahnen und Schnellstraßen. Es gibt jedoch bestimmte Abschnitte auf einigen Autobahnen, für die eine streckenabhängige Maut, die sogenannte Streckenmaut, erhoben wird. Es ist wichtig zu beachten, dass je nach Einfahrt auf diese spezifischen Streckenmaut-Abschnitte eine gültige Vignette zusätzlich erforderlich sein kann.
A13 Brennerautobahn: Die gesamte A 13 ist streckenmautpflichtig
A 10 Tauern Autobahn: Zwischen Flachau und Rennweg (Tauern- und Katschbergtunnel)
S 16 Arlberg Schnellstraße: Zwischen St. Anton am Arlberg und Langen am Arlberg (Arlbergtunnel)
A 11 Karawanken Autobahn
- Fahrtrichtung Süden: Zwischen St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel
A9 Pyhrn Autobahn: Bosrucktunnel: Zwischen Spital/Pyhrn und Ardning
Gleinalmtunnel: Zwischen St. Michael und Übelbach
Ausnahmen von der Vignettenpflicht:
Die folgenden Autobahnabschnitte dürfen ab dem 15. Dezember 2019 ohne Vignette befahren werden:
A1 Westautobahn - Grenzübergang Walserberg nach Salzburg-Nord (Bundesland Salzburg)
A12 Inntalautobahn - Grenzübergang Kiefersfelden nach Kufstein-Süd (Tirol)
A14 - Grenzübergang Hörbranz nach Hohenems (Vorarlberg)
A26 Linz-Autobahn Westring - (Oberösterreich)